Steuerrechtler kritisiert Erbschaftsteuerkonzept der SPD

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Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstößt

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Steuerrechtler Kube sieht verfassungsrechtliche ‌Bedenken gegen SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer

Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno⁣ Kube hält⁢ es für möglich, dass⁤ das ⁢Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. Die fehlende differenzierung ‌beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad‌ sei ein verfassungsrechtliches ‌Problem, sagte Kube dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Verweis ‍auf Artikel 6 des Grundgesetzes

Schutz von Familie‌ und Ehe

Das Problem liege nach Ansicht Kubes in‍ Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz der Familie ⁤garantiere und seiner Ansicht nach⁣ auch im Erbschaftsfall anzuwenden sei. Das Grundgesetz unterscheide innerhalb einer Familie nach Verwandtschaftsgrad,so Kube. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Artikel 6 außer⁢ der Familie eigenständig auch die Ehe schütze. Die aussage „Familie⁢ ist Familie“ greife daher aus seiner Sicht zu ⁢kurz.

Inhalte des SPD-Konzepts zur erbschaftsteuer

Reduzierte ⁣Bedeutung des ⁤Verwandtschaftsgrades

Nach dem Willen der​ SPD soll der Verwandtschaftsgrad‍ künftig eine deutlich weniger wichtige Rolle spielen ‍als bisher. Das Konzept der Partei sieht vor, die verschiedenen Steuerklassen, die sich auch nach dem Verwandtschaftsgrad richten, in eine einzige Steuerklasse zu überführen.

Neuregelung des Lebensfreibetrags

Außerdem plant die SPD,bei einem künftigen Lebensfreibetrag weniger stark zwischen engen Familienangehörigen und übrigen Familienangehörigen zu⁢ unterscheiden. Genau ​diese geringere Differenzierung könnte nach Einschätzung ⁣Kubes verfassungsrechtlich heikel sein.

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