Sozialrechtler kritisiert Bürgergeld-Vorstoß der CDU
der Sozialrechtler Udo Geiger hat den Vorschlag von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, EU-Ausländern mit Minijob das Bürgergeld zu streichen, zurückgewiesen. Geiger erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, eine Regelung, die ausschließlich Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten betreffe, verstoße gegen die EU-Gründungsverträge. In diesem Fall müssten auch deutsche Minijobber von Bürgergeld-Leistungen ausgeschlossen werden.Die aktuelle Diskussion bezeichnete geiger als „nicht seriös“.
Armutsmigration als bekannte Folge der EU-Erweiterung
Geiger betonte,dass die Aufnahme von EU-staaten mit weniger entwickelten Sozialsystemen zwangsläufig zu Armutsmigration führe,dies jedoch kein Unrecht darstelle. Diese Entwicklung sei seit Jahren bekannt. Das Narrativ, dass über dieses Thema nun erstmals gesprochen werden müsse, sei aus seiner Sicht nicht korrekt, sofern eine sachliche Diskussion angestrebt werde.
Rechtliche Möglichkeiten der Jobcenter
Bisher sei der Gesetzgeber in diesem bereich nicht tätig geworden, da dies aus Geigers Sicht nicht erforderlich sei. Es sei unstrittig, dass Personen, die eine geringfügige Beschäftigung lediglich als Mittel für ergänzende Sozialleistungen nutzen, kein Freizügigkeitsrecht hätten und somit keinen Anspruch auf Bürgergeld. Jobcenter könnten dies nachweisen, indem sie entsprechende Arbeitsangebote unterbreiten oder Bewerbungen auf Vollzeitstellen einfordern.
Prüfung von Wohnkosten und generelle Kritik an Minijobs
Auch seien Jobcenter nicht verpflichtet, überhöhte mieten für minderwertige Immobilien zu übernehmen. Sie könnten Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Kontoauszüge prüfen sowie den Außendienst zur Kontrolle einsetzen. Das Problem, dass Minijobs einen Anreiz bieten, nur geringfügig zu arbeiten, um ergänzend Bürgergeld zu beziehen, betreffe sowohl EU-Ausländer als auch Deutsche. Daher regte Geiger an, grundsätzlich über die Abschaffung von Minijobs nachzudenken.