Zurückweisung einer Ukrainerin an der grenze
Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde offenbar auch einer ukrainischen Staatsangehörigen die einreise verweigert. Das geht aus einer Anfrage des „Focus“ beim Verwaltungsgericht München hervor.
Vorfall an der deutsch-österreichischen Grenze
Die Ukrainerin hatte am 17. Juni 2025 versucht, bei Freilassing die deutsch-österreichische Grenze zu überqueren. Grenzpolizisten verweigerten ihr jedoch die Einreise.
Rechtliche Schritte und Aufhebung der Entscheidung
Am 30. Juni 2025 reichte die Ukrainerin beim Verwaltungsgericht München einen Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung ein. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hob die Bundespolizeidirektion München mit Bescheid vom 4.Juli 2025 die Einreiseverweigerung auf.
Besonderheiten des Falls
Der Fall gilt als bemerkenswert, da ukrainische Staatsangehörige kein Asylverfahren durchlaufen müssen und in der Europäischen Union Schutz genießen.