OVG: Berliner Mohrenstraße kann umbenannt werden

Mohrenstraße (Archiv)

Die Berliner Mohrenstraße darf laut OVG in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt werden. Die geplante Umbenennung kann stattfinden

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OVG bestätigt Umbenennung der Berliner Mohrenstraße

Die für samstag geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße kann stattfinden. Dies geht aus beschlüssen des oberverwaltungsgerichts hervor, die am Freitagabend bekannt wurden.

Klagen von Anwohnern abgelehnt

Mehrere Anwohner der Mohrenstraße hatten über Jahre hinweg versucht, einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sowie eine bereits 2021 erlassene Verfügung juristisch zu stoppen. Zuletzt lehnte das Oberverwaltungsgericht entsprechende Eilanträge ab.

Erfolg der Klagen gilt als unwahrscheinlich

Nach der aktuellen einschätzung des gerichts ist ein Erfolg der Klagen der Antragsteller „in hohem Maße unwahrscheinlich“. Dies ergebe sich bereits aus den vorangegangenen Entscheidungen des verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts. das Gericht betonte, dass nicht ersichtlich sei, dass das Vorbringen in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde. Die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung sei nach Berliner Landesrecht stark eingeschränkt und auf eine Willkürkontrolle begrenzt.

Keine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit

Das Gericht stellte zudem fest, dass der Betroffenheit der Antragsteller, die durch den Vollzug der Allgemeinverfügung in keinem ihrer Grundrechte unmittelbar betroffen seien, kein besonderes Gewicht zukomme. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Freitag ist unanfechtbar (Beschlüsse vom 22. August 2025 – OVG 6 S 70/25, OVG 6 S 71/25, OVG 6 S 72/25).

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