Ministerium legt neues Gesetz zu internationalen Strafverfahren vor

Justicia (Archiv)

Das Justizministerium plant eine grundlegende Neufassung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

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Gesetzentwurf zur Neufassung des IRG vorgestellt

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium am Montag veröffentlicht.

Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Das IRG regelt die Zusammenarbeit deutscher strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten.Dazu zählen unter anderem die grenzüberschreitende beweiserhebung sowie Auslieferungen.

Ziele der Neufassung

Mit der Neufassung soll das IRG insgesamt praxistauglicher gestaltet werden.Nach Einschätzung vieler Praktiker gilt das bisherige Gesetz als zu unübersichtlich und kompliziert. Erstmals soll zudem eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen, wie etwa Sondertribunalen, geschaffen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,die Rechte von Verfahrensbeteiligten zu stärken und europäische Vorgaben umzusetzen.Dies betrifft insbesondere die Unabhängigkeit der entscheidenden Stelle bei der Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.

Stellungnahme des Bundesjustizministeriums

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit der Reform werde die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf eine neue Grundlage gestellt und gestärkt. Dabei werde auf Rechtsstaatlichkeit und Praxistauglichkeit geachtet. Erstmals werde die Zusammenarbeit mit internationalen Sondertribunalen allgemein geregelt.

In Zeiten, in denen die internationale Gerichtsbarkeit unter druck stehe, habe dies Signalwirkung. Es müsse auch auf schwerste Verbrechen eine antwort geben, und internationale Gerichte könnten dabei einen wichtigen Beitrag leisten, so Hubig.

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