Empfehlung zur psychiatrischen Einweisung bereits 2013
Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock hat am 23. Mai 2013 die sofortige Einweisung des späteren Magdeburger Attentäters in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Dies geht aus einem Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock hervor, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren, wobei sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden.
Vorgeschichte und polizeiliche Hinweise
Das Schreiben der Polizei Rostock war an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen gerichtet. Der spätere attentäter lebte von 2011 bis 2016 in Stralsund und schloss 2014 seine Facharztausbildung zum Psychiater ab. Bereits zuvor war er vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten verurteilt worden.
Bedrohungen und Verweise auf Anschläge
In dem Schreiben wird ausgeführt, dass der Mann Mitarbeitern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im zusammenhang mit einem Streit über seine Zulassung mit einer Handlung gedroht habe, die „international Beachtung finden wird“. Dabei verwies er auf den Anschlag in Boston im April 2013, bei dem drei Menschen durch Sprengsätze getötet wurden.
Medikamentenfunde und psychische Auffälligkeiten
weiter heißt es, bei einer Durchsuchung seiner Wohnung seien Anabolika, Cortison und das starke Schmerzmittel Tramadol aus der Gruppe der Opioide gefunden worden. Zudem habe er gegenüber einem Mitarbeiter des landesprüfungsamtes für Heilberufe die Einnahme von Psychopharmaka eingeräumt.Dieser diagnostizierte bei dem späteren Attentäter den Verdacht auf eine Psychose. Bislang war lediglich öffentlich bekannt, dass die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Vorpommern-Rügen um Unterstützung gebeten hatte.
Reaktionen der Behörden
Trotz der vorhandenen Alarmzeichen wurde der spätere Attentäter damals nicht aus dem Verkehr gezogen. Eine sprecherin des Landkreises Vorpommern-Rügen erklärte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“, dass die im Rahmen der Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse der Schweigepflicht unterlägen. Dies betreffe auch Informationen zu medikamentöser Behandlung, psychiatrischer Diagnostik oder psychischen Einschätzungen. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben.Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, dass aufgrund des Zeitablaufs keine Akten in den zentralen Systemen der Polizei vorliegen. Detailliertere Informationen seien nicht mehr verfügbar.