vorzeitige Haftentlassung von Lina E.
Der Bundesgerichtshof hat die vorzeitige Entlassung der verurteilten Linksextremistin Lina E. bestätigt. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts wurde zurückgewiesen, womit ein Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt wurde.
Verurteilung und Haftstrafe
Lina E. war wegen linksextremistischer Gewalttaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.Sie soll Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung gewesen sein, die in Leipzig aktiv war. Die Gruppe führte gewaltsame Angriffe auf Angehörige der rechtsextremen Szene durch, bei denen die Opfer häufig mit Schlagwerkzeugen schwer verletzt wurden.
Entscheidung zur Bewährung
Zwei Drittel der Strafe sind unter anrechnung der Untersuchungshaft mittlerweile verbüßt. Das Oberlandesgericht Dresden entschied nach Einholung eines psychologischen Gutachtens, dass Lina E. eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit habe. Die Vollstreckung des Strafrestes wurde daher zur Bewährung ausgesetzt.Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Einschätzung. Die Karlsruher Richter erklärten, dass Lina E. sich glaubhaft von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt habe,im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt wurde und eine tragfähige Zukunftsperspektive habe.


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