Lebenslange Haft für Ehepaar nach Versklavung jesidischer Mädchen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv)

Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft erhob im Dezember 2024 Anklage, unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

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Urteil im Prozess um Versklavung jesidischer‍ Mädchen

Das Oberlandesgericht München hat ein‌ irakisches⁢ Ehepaar wegen der versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Anklage und vorwürfe

Die Bundesanwaltschaft erhob im dezember 2024 Anklage. Die Vorwürfe umfassten ​Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zudem wurden ​Menschenhandel, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und ⁣die Mitgliedschaft⁢ in einer​ ausländischen terroristischen Vereinigung‌ angeklagt.

Hintergrund der taten

Das Ehepaar, nach islamischem recht verheiratet, gehörte von oktober ⁤2015 bis Dezember 2017 der terroristischen ‌Vereinigung „Islamischer staat“ (IS) an. Im Herbst 2015⁣ kaufte der Mann auf einem Basar in Mossul ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Oktober 2017 erwarb das Paar ein ​weiteres, zwölfjähriges Mädchen. Der Mann vergewaltigte ‍beide Kinder‍ mehrfach. Die Mädchen wurden zur Hausarbeit und Kinderbetreuung gezwungen und ‌körperlich misshandelt.

Festnahme und Untersuchungshaft

Die Verurteilten wurden am 9. april 2024 festgenommen und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.

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