Urteil im Prozess um Versklavung jesidischer Mädchen
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen der versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Anklage und vorwürfe
Die Bundesanwaltschaft erhob im dezember 2024 Anklage. Die Vorwürfe umfassten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zudem wurden Menschenhandel, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt.
Hintergrund der taten
Das Ehepaar, nach islamischem recht verheiratet, gehörte von oktober 2015 bis Dezember 2017 der terroristischen Vereinigung „Islamischer staat“ (IS) an. Im Herbst 2015 kaufte der Mann auf einem Basar in Mossul ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Oktober 2017 erwarb das Paar ein weiteres, zwölfjähriges Mädchen. Der Mann vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Die Mädchen wurden zur Hausarbeit und Kinderbetreuung gezwungen und körperlich misshandelt.
Festnahme und Untersuchungshaft
Die Verurteilten wurden am 9. april 2024 festgenommen und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.



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