Vermischtes

Landgericht Hamburg untersagt Zugriff auf „Zeit“-Aufnahmen

Die Zeit (Archiv)

Landgericht Hamburg untersagt vorläufig Zugriff auf in der Zeit-Redaktion sichergestellte Tonaufnahmen mit Kindern von Christina Block. <h3>Urteil</h3>

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Einleitung

Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf Tonbandaufnahmen untersagt, die in der Redaktion der Wochenzeitung „Zeit“ sichergestellt worden waren. Die Strafkammer erließ am Mittwoch auf Antrag der Wochenzeitung einen entsprechenden beschluss. Am Donnerstag wurde die Entscheidung öffentlich bekannt.

Hintergrund

Sicherung der tonaufnahmen

Die Aufnahmen waren am 12. Oktober sichergestellt worden. Vorausgegangen war nach Angaben der Zeitung, dass Ermittler bei den Journalisten vorstellig geworden und mit Durchsuchungen gedroht hatten.Laut „Zeit“ wurden die aufnahmen vor der Herausgabe versiegelt.

Gerichtliche Begründung

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das öffentliche Interesse angesichts der betroffenen Grundrechtspositionen der Journalisten nicht überwiege und den Journalisten schwere Nachteile drohen könnten. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung steht noch aus.

Podcast und prozess

Ende September wurden Auszüge aus den aufgezeichneten Gesprächen im Podcast „House of Block“ veröffentlicht. Vor allem die Äußerungen der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block sorgten für Unmut bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin. In dem Podcast schilderte die damals 13-Jährige ihre Entführung aus Dänemark. Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer am Landgericht.

Reaktionen

Der deutsche Journalisten‑Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung des Landgerichts hamburg.“Das Gericht hat die Notbremse gezogen“, sagte DJV‑Chef Mika Beuster am Donnerstag. „Das ist richtig so.Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an.“ Der DJV forderte weiter, dass der journalistische quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibe.

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