Rentenleistungen in Deutschland 2025
Im Jahr 2025 erhielten in Deutschland 22,5 millionen Personen Rentenleistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro.Laut statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu.
Besteuerung der Renten
72 Prozent der Rentenleistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften, was 304 Milliarden Euro entspricht. Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil um 16,4 Prozentpunkte. Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Diese sieht einen Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung vor. Rentenbeiträge wurden in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, während die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet werden.
Übergangsphase und Wachstumschancengesetz
Der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später der Rentenbeginn, desto höher der besteuerte Anteil. Rentenerhöhungen sind komplett steuerpflichtig. Mit dem wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde die Übergangsphase bis 2058 verlängert. Ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
Steuerpflichtige Rentner
Viele Rentner liegen mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Renten unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags und bleiben steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für 2025 Einkommensteuer zahlen, ist noch nicht bekannt. Für 2022 mussten rund 42 Prozent oder 9,34 Millionen der 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Der Anteil stieg im Vergleich zu 2021 um 1,8 Prozentpunkte oder 442.000 Personen.
Bei 80 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfänger im Jahr 2022 lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder mieteinnahmen vor.Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch Einkünfte des Partners oder der Partnerin zur Besteuerung beitragen.



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