Höchststafe für Messerangriff von Bielefeld

Polizeiabsperrung (Archiv)

<h3>Lebenslange Haft für Messerangriff in Bielefeld</h3> Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Mahmoud M. zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 36-jährige Syrer wurde des vierfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. <h4>Besondere Schwere der Schuld festgestellt</h4> Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. <h4>Mitgliedschaft im "Islamischen Staat"</h4> Der Generalbundesanwalt hatte Mahmoud M. vorgeworfen, sich spätestens 2015 in Syrien dem "Islamischen Staat" (IS) angeschlossen zu haben

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Urteil im Bielefelder Messerangriff

Gut ein Jahr nach dem Messerangriff in Bielefeld ist Mahmoud M. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen syrer des vierfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

Besondere Schwere der Schuld

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Hintergrund der Tat

Nach Angaben des Generalbundesanwalts hatte sich Mahmoud M. spätestens 2015 in Syrien dem „islamischen Staat“ (IS) angeschlossen. Bis November 2016 war er dort als Kämpfer tätig und übernahm Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der Immobilienverwaltung des IS. Auch nach seiner Einreise nach deutschland im sommer 2023 blieb er dem IS verbunden.

Angriff in Bielefeld

Im Mai 2025 entschloss sich Mahmoud M., im Namen eines „Heiligen Krieges“ in Deutschland möglichst viele menschen zu töten. Am 18. Mai 2025 stach er vor einem Lokal in bielefeld gezielt auf Gäste ein und verletzte vier Personen lebensgefährlich.

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