Gutachten: Magdeburg-Anschlag war „eindeutig terroristische“ Tat

Tatort nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv)

Ein Gutachten stuft den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 als gezielten Terrorakt ein

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gutachten stuft Magdeburg-Anschlag als terroristische ​Tat ein

Am 20.​ Dezember 2024 ereignete sich auf dem‌ Magdeburger ‍Weihnachtsmarkt ein Anschlag,der nach einer neuen Analyze als⁣ gezielt geplanter Terrorakt ⁤eingestuft wird.

Ergebnisse des gutachtens

Zu diesem⁤ Ergebnis kommt ein 40-seitiges Gutachten des Sozial- und Islamwissenschaftlers Hans Goldenbaum,‍ über das die „Welt“ berichtet. Goldenbaum, Leiter der Fachstelle für⁤ Gewalt- und Radikalisierungsprävention SALAM in Sachsen-Anhalt, analysierte rund⁢ 2.000 Onlinebeiträge ​des Täters Taleb A. ⁤Laut Gutachten wurden Tatort und Opfergruppe bewusst ausgewählt und gezielt angegriffen.

Vorbereitung und Einordnung des Täters

Der Psychiater ‌habe seine ‌Tat über Jahre vorbereitet, mehrfach angekündigt und sich selbst ⁤in einem internationalen rechtsextremen Netzwerk verortet. Diese Einschätzung widerspricht den ⁢bisherigen Bewertungen von BKA und​ LKA,⁣ die den Täter als⁣ verwirrten Einzeltäter ohne politisches Motiv einstuften.

Verbindungen und Motive

Laut Gutachten war Taleb A. kein isolierter Einzeltäter,‌ sondern Teil einer transnationalen, mehrheitlich rechtsextremen Diskursgemeinschaft.⁢ Er verbreitete Inhalte ‌bekannter akteure,‍ teilte Verschwörungstheorien über eine angebliche „Islamisierung Europas“ und formulierte politische Forderungen, darunter Gesetzesänderungen und die schließung einer Flüchtlingsorganisation. Die Tat zielte laut Gutachten ⁤darauf ab, „öffentliche Stellen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“, was als ‍klassisches Merkmal terroristischer Gewalt gilt.

Folgen für die Opfer

Für die Opfer ist die neue⁤ Einstufung der Tat von Bedeutung.‌ Bislang galt der Anschlag als Amokfahrt eines psychisch auffälligen Täters, weshalb ​keine Mittel aus‍ dem staatlichen Terroropferfonds bereitgestellt wurden. nach der neuen Bewertung als politisch motivierte Terrortat könnte sich dies ändern. ‍Das Bundesjustizministerium hatte bereits Anfang des ⁣Jahres​ eine einmalige Sonderzahlung von 25‌ Millionen euro angekündigt, ⁢um den Betroffenen‍ unbürokratisch zu helfen.

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