GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten

Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

GKV und Kassenärztliche Bundesvereinigung einigen sich auf Vergütungspauschalen für erweiterte Hausarztangebote ab 2026

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Erweiterte Hausarztangebote ab 2026 geplant

Nach der Einigung des GKV-Spitzenverbandes mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Kriterien für Vergütungspauschalen sollen Patienten ab 2026 von einem breiteren Versorgungsangebot der Hausarztpraxen profitieren können.

mehr Patientenorientierung und neue Anreize

„wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der „Rheinischen Post“.Zu den angestrebten Verbesserungen zählen mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen, sowie eine bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden. Diese Maßnahmen sind Teil eines zehn-Punkte-Plans.

Stoff-Ahnis betonte, dass durch die gezielte Verknüpfung der Finanzierung mit der Struktur des Versorgungsangebotes künftig ein neuer Anreiz für die Praxen geschaffen werde, stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen.Allerdings sei noch offen, wie viele hausärztliche Praxen ihre Angebote tatsächlich anpassen werden.

Neue Kriterien für Vergütung ab 2026

Hintergrund der Einigung sind neue Kriterien, die Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um bestimmte Gelder zu erhalten.Bislang waren diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen geknüpft.Die bisherige „Strukturpauschale“ macht etwa ein Drittel – rund drei Milliarden Euro – der Vergütung aller hausärztlichen Praxen aus und wurde bisher dafür gezahlt, dass die Praxen an der Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige Pauschale durch eine sogenannte „Vorhaltepauschale“ ersetzt, die nur noch gezahlt wird, wenn Praxen ihren Patienten definierte Leistungen anbieten.

Zehn kriterien für die neue Pauschale

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben zehn Kriterien erarbeitet, die für den Erhalt der neuen Pauschale erfüllt werden müssen. Dazu gehören Sprechstunden in Randzeiten, regelmäßige Pflegeheimbesuche, Videosprechstunden sowie eine bestimmte Anzahl von Impfungen und Ultraschalluntersuchungen.

Gesetzliche Grundlage der Neuregelung

Die Neuregelung der Pauschale geht auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach zurück.Ziel der Maßnahmen ist es, die hausärztliche Versorgung in Deutschland zu verbessern. Der Bundestag hatte das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Januar beschlossen.

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