Berliner Verwaltungsgericht erklärt Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Dublin-Verfahren für rechtswidrig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am montag entschieden, dass Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, nicht ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden dürfen. Anlass der Entscheidung waren drei somalische Antragsteller, die aus Polen kommend nach Deutschland eingereist waren. Sie wurden am 9. Mai 2025 am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgeschickt. Die Zurückweisung wurde von der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet.
Gericht gibt Eilanträgen der Antragsteller statt
Die Antragsteller reichten gegen ihre Zurückweisung Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein,während sie sich noch in Polen aufhielten. Die 6.Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts gab diesen Anträgen im Wesentlichen statt und erklärte die Zurückweisung für rechtswidrig. Gemäß der Dublin-Verordnung der Europäischen Union sei Deutschland verpflichtet,das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren vollständig durchzuführen,sobald ein Asylgesuch auf deutschem Staatsgebiet geäußert wird. Da die Antragsteller ein solches Gesuch gestellt hatten, müsse ihnen der Grenzübertritt gestattet und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden.
Keine ausreichende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit festgestellt
Das Gericht stellte zudem klar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht auf die Ausnahmeregelung des Artikels 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen union berufen könne. Eine hinreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt worden. Allerdings hätten die Antragsteller keinen Anspruch darauf, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen.Das dublin-Verfahren könne auch direkt an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchgeführt werden.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind unanfechtbar.