Kommunen fordern vollständige Kostenübernahme
Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) sehen sich die Kommunen nicht in der Lage, die Kosten für ukrainische Geflüchtete zu übernehmen, falls diese erneut aus dem Bürgergeld herausgenommen werden sollten.
Erwartung an Bund und Länder
DStGB-Präsident Ralph Spiegler erklärte gegenüber den Partnerzeitungen der „Neuen Berliner redaktionsgesellschaft“, dass im Falle eines erneuten Rechtskreiswechsels Bund und Länder die Kommunen bei den entstehenden Kosten vollständig entlasten müssten. Es dürfe nicht nur eine Kostenbeteiligung geben, sondern es brauche eine komplette und dauerhafte Übernahme der Kosten durch Bund und Länder.
Position des Städte- und Gemeindebundes
Der DStGB unterstützt grundsätzlich, dass ukrainische Geflüchtete Asylbewerberleistungen erhalten sollen. Wichtig sei jedoch, dass die Kommunen dadurch nicht administrativ überlastet werden und keine Rückabwicklungen notwendig werden. Ein Wechsel vom Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsgesetz mit dem damit verbundenen Wechsel der Zuständigkeit zwischen Behörden sei laut Spiegler nicht zielführend, da der administrative Aufwand zu hoch wäre.
Integration in den Arbeitsmarkt
stattdessen betonte Spiegler,der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist,dass die Anstrengungen erhöht werden müssten,um ukrainische Geflüchtete schneller in Arbeit zu bringen.