Frankfurter Gericht stoppt Pflicht zur Datenangabe für Bahntickets

Reisender an einem Fahrkartenautomaten der Bahn (Archiv)

Frankfurter Gericht: Bahn darf bei Sparpreis-Tickets keine Pflicht zur Angabe von E-Mail oder Handynummer verlangen. Datenschutz gestärkt

Gevita Tagesresidenz

Gerichtsurteil zur Datenerhebung bei Bahntickets

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden,dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur ​Angabe einer E-Mail-Adresse oder⁣ Handynummer beim Kauf ⁢von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets verpflichten darf.

Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung festgestellt

Das Gericht urteilte, ‌dass diese Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße, da sie für ‌die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.

Pflicht⁢ zur Angabe persönlicher Daten unzulässig

Bis dezember 2024 ‍hatte die Bahn ‍den Erwerb dieser Tickets⁤ von der ‌Angabe persönlicher Daten abhängig gemacht, ⁢auch beim​ Kauf am Schalter. Das Gericht bewertete dies nicht als freiwillige Einwilligung der Kunden, sondern als unzulässigen Zwang. Die digitale Ticketform diene laut Urteil vor ⁣allem internen Zwecken wie Werbung oder Kundenbindung und nicht dem eigentlichen Beförderungsgeschäft.

Rechtskräftiges Urteil mit Auswirkungen auf⁢ Ticketvertrieb

Das⁣ Urteil ist rechtskräftig und betrifft den Vertrieb der günstigen⁢ Bahntickets. ⁣Die Richter betonten, dass Unternehmen den Zugang​ zu ihren Leistungen mit ⁢möglichst wenigen ⁣personenbezogenen Daten ermöglichen müssen.

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