EU will CO2-Vorgaben für Neuwagen auch für 2030 abschwächen

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Die EU-Kommission plant, die CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen im Jahr 2030 abzuschwächen

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EU-Kommission plant abschwächung der CO2-Vorgaben für Neuwagen

Die EU-Kommission plant nach Informationen aus Verhandlungskreisen, die CO2-Reduktionsvorschriften ⁣für Neuwagen für das Jahr 2030 abzuschwächen. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf mit den Gesprächen‌ vertraute ‌Kreise.

Geänderte Zielvorgaben für 2025 und 2030

Abweichung von‍ jahresscharfen‌ Reduktionszielen

Bislang sieht die ‌Regulierung‍ vor, dass die Emissionen⁤ neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 um 55 Prozent gegenüber⁤ 2021 sinken müssen. Nach angaben von drei mit den Gesprächen vertrauten Industrievertretern ‍soll dieses ziel künftig nicht mehr strikt jahresscharf gelten. Bereits⁣ die Ziele für 2025 ⁤wurden nach diesem Prinzip angepasst.

Anreize durch „Supercredits“⁢ für Elektroautos

Künftig sollen Autohersteller stärker⁢ davon profitieren, ​wenn sie erschwingliche Elektroautos auf den Markt bringen. Bei ‌der Anrechnung auf ihre Klimaziele sollen sie ⁢in Brüssel geplanten angaben​ zufolge sogenannte ‍„Supercredits“ erhalten.Dadurch muss der ⁢CO2-Ausstoß zunächst weniger stark reduziert⁤ werden. ‍Deutsche Autobauer würden‌ davon voraussichtlich nicht profitieren, weil sie entsprechende Fahrzeuge nicht ‍im Portfolio haben.

Regelungen nach 2035

Nach‌ 2035 sollen Plug-in-Hybride, ​die einen‌ Batterieantrieb und einen Verbrennungsmotor kombinieren, erlaubt⁢ bleiben. Auch sogenannte Range extender, bei denen ein kleiner ‌Benzingenerator ⁣die Batterie auflädt und die Reichweite erhöht, sollen weiterhin zulässig sein.

Flottengrenzwerte ​und⁣ Reduktionspfad

Anhebung des zulässigen ‌Rest-CO2-Ausstoßes

Nach ⁢den geltenden Flottengrenzwerten dürfen alle‌ in der​ EU zugelassenen ‌Neuwagen eines Herstellers derzeit durchschnittlich 93,6 gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Nach den bisherigen Plänen sollte der zulässige CO2-Ausstoß schrittweise auf null ⁢Gramm pro Kilometer ‍abgesenkt werden.⁣ Der Verkauf neuer Verbrenner wäre damit ab 2035 indirekt verhindert worden.

Laut EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) soll der CO2-Ausstoß nun nicht mehr ‍vollständig, sondern nur ‍noch um 90 Prozent‌ gesenkt werden.

Einbettung in das „Fit-for-55″-Paket

Die Flottengrenzwerte sind ​Teil des „Fit-for-55″-Pakets, mit dem die EU einen pfad zur Begrenzung des Klimawandels auf ​etwas über ‌zwei ⁣Grad Celsius einschlagen wollte.‌ Zuvor​ wurde die entwicklung ​auf über vier Grad Erderhitzung eingeschätzt.

Die‍ Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels ​für⁤ die ⁣Sektoren Gebäude ​und⁣ Verkehr werden als Abkehr vom bisherigen Plan der EU‌ zur Erreichung der Klimaziele beschrieben.

Völkerrechtlicher Rahmen ‍durch Urteil des Internationalen Gerichtshofs

Der Internationale Gerichtshof hat im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet​ sind, ihre emissionen im einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu⁤ begrenzen. Eine Verletzung​ dieser ⁤Verpflichtungen ​kann demnach zu Schadensersatzzahlungen führen.

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