Einleitung
Die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken zu erweitern. Dies betrifft auch Angreifer aus dem Ausland.der „Spiegel“ berichtet über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit.
Erweiterte Befugnisse
Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen künftig nicht nur Angriffe erkennen, sondern auch aktiv eingreifen können. Dies umfasst das Umleiten oder Blockieren von Datenverkehr, das Stilllegen von Systemen und in schweren Fällen das Löschen oder Verändern von Daten.
Neue gesetzliche Regelungen
Das Bundespolizeigesetz soll um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der „besondere Abwehrmaßnahmen“ gegen Hacker erlaubt. Diese Maßnahmen können ohne Wissen der Betroffenen erfolgen, erfordern jedoch eine richterliche Anordnung.Bei akuter Gefahr kann diese auch nachträglich eingeholt werden.
Rolle des Bundeskriminalamts
das BKA soll ähnliche Befugnisse erhalten und die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden koordinieren.Zudem soll es für die Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung zuständig sein. BKA-Präsident Holger Münch hatte die bisherigen Einschränkungen als „nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnet.
Erweiterte Befugnisse für das BSI
Das BSI soll mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, sicherheitsrelevante Informationen zu liefern.Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro geahndet werden.
Hintergrund
Eckpunkte für den Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte Anfang des Jahres die Notwendigkeit,der zunehmenden Cybergefahr offensiver zu begegnen.











