Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde im Fall Nord Stream

Bundesgerichtshof (Archiv)

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines zurückgewiesen

Gevita Tagesresidenz

Haftbeschwerde im Fall der Nord-Stream-Anschläge abgewiesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen⁢ im Fall der Sprengstoffanschläge auf die nord-Stream-Pipelines zurückgewiesen. Das teilte ‍der BGH am Donnerstag mit. Der Beschuldigte ⁤ist seit seiner Auslieferung durch Italien Ende ⁢November 2025 ⁤in Deutschland inhaftiert.

Vorwürfe gegen den Beschuldigten

Rolle bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines

Dem Mann wird vorgeworfen, in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht an der Sprengung der Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. ‍Im haftbefehl ist von verfassungsfeindlicher Sabotage ‍in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken die Rede.

Begründung des Bundesgerichtshofs

Der 3. Strafsenat des⁢ Bundesgerichtshofs‍ sah ​den ⁢dringenden⁢ Tatverdacht als gegeben an. ⁣Zudem bejahte der Senat den Haftgrund der Fluchtgefahr.

Rechtliche Einordnung

Keine Funktionsträgerimmunität

Der Senat‍ stellte klar, dass die allgemeine ​Funktionsträgerimmunität bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht greift. Der Beschuldigte könne sich darüber hinaus nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht berufen,⁢ da die Pipelines zivile Objekte gewesen seien.

Zuständigkeit des Generalbundesanwalts

Für die Strafverfolgung ist der Generalbundesanwalt‍ zuständig. Als ⁤Begründung wird angeführt, dass die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnte.

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