Talentfilmförderung von Bund und Ländern soll 2026 starten
Ab Januar 2026 kann die gemeinsame „Talentfilmförderung“ von Bund und Ländern in Kraft treten. Eine entsprechende Richtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Finanzierung und Ziel der Talentfilmförderung
Der Bund stellt dem Kuratorium junger deutscher Film ab 2026 insgesamt 7,85 Millionen Euro für die Maßnahme zur Verfügung. mit diesen Mitteln sollen junge Filmschaffende Unterstützung für die Herstellung ihrer ersten beiden Filmvorhaben erhalten.
Die Länder finanzieren die Entwicklungsförderung von Talentfilmvorhaben beim kuratorium junger deutscher Film. Die Frist für die Einreichung der Förderanträge soll Anfang Januar bekannt gegeben werden.
Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer
Politischer Rückhalt für junges Filmschaffen
Kulturstaatsminister Wolfram weimer (parteilos) bezeichnete das Programm zur Talentfilmförderung als „Versprechen an die Zukunft des deutschen Films“. Junges Filmschaffen brauche politischen Rückhalt, um neue Wege zu gehen und eine eigene künstlerische Stimme zu finden, erklärte Weimer.
strukturelle Stärkung im Rahmen der Filmförderreform
Weimer verwies darauf, dass im Rahmen der Filmförderreform insbesondere die Talentfilmförderung strukturell gestärkt worden sei. Nachwuchstalente sollten dadurch nachhaltig finanzielle Sicherheit erhalten, damit sie ihre Filmvorhaben realisieren können. Dies sei zugleich eine Investition in Qualität, Innovationskraft und Schaffenskraft der deutschen Filmkultur.











