Kritik an Urteil gegen Maja T.
Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen haben das Urteil des Budapester Stadtgerichts gegen die mutmaßlich linksextreme Maja T. scharf kritisiert. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, äußerte gegenüber der „Welt“ Bedenken hinsichtlich der rechtsstaatlichen Prinzipien im Verfahren.Sie betonte die Notwendigkeit, rechtliche Möglichkeiten zur Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu prüfen.
Stimmen aus der Politik
Auch die Grünen äußerten Kritik. helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, bemängelte das Fehlen eines rechtsstaatlichen Verfahrens in ungarn.Er forderte die Bundesregierung auf, sich für die Rückkehr von Maja T. nach Deutschland einzusetzen, um ein faires verfahren zu gewährleisten.
Die Linksfraktion kritisierte ebenfalls das Urteil. Luke Hoß, ihr rechtspolitischer Sprecher, bezeichnete das Urteil als unverhältnismäßig und forderte eine sofortige Rücküberstellung nach Deutschland für ein erneutes verfahren.
Hintergrund des Falls
Maja T. wurde in Budapest wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall erlangte politische aufmerksamkeit, auch wegen der vom bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Auslieferung nach ungarn.
Reaktionen der Verteidigung
Der Berliner Anwalt Sven Richwin, einer der Verteidiger von Maja T., bezeichnete die Strafe als niederlage für die Staatsanwaltschaft, die ursprünglich 24 Jahre gefordert hatte. Er kritisierte das Verfahren und die Darstellung von Maja T. als hochgefährlich.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, plant die Verteidigung, eine Überstellung nach Deutschland zu beantragen. Richwin wies darauf hin, dass die Haftbedingungen in Ungarn härter seien als in Deutschland, was zu einer möglichen Kürzung der Strafe führen könnte.











