BGH bestätigt Kölner Urteil wegen zu Tode gequälter Mitbewohnerin

Bundesgerichtshof (Archiv)

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Kölner Urteil im Fall der zu Tode gequälten Mitbewohnerin

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BGH bestätigt Urteil im Fall zu Tode gequälter Mitbewohnerin

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln im Fall einer zu Tode gequälten Mitbewohnerin bestätigt. wie der BGH am Mittwoch mitteilte, wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Verfahren sei rechtsfehlerfrei geführt worden, und die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Urteile des Landgerichts Köln

Das Landgericht Köln hatte drei der vier Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen zwei Angeklagte wurde zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer strafe aus einer bereits rechtskräftigen früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei wurde ein Vollstreckungsabschlag von zwei Monaten gewährt.

Tathergang laut Urteilsfeststellungen

Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln schlugen und traten alle Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung über mehrere Tage hinweg eine junge Mitbewohnerin. Dabei kamen unter anderem eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe zum Einsatz. Dem Opfer wurde zudem die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigert.Während sich zunächst alle vier Angeklagten an den Handlungen beteiligten, setzten später nur noch die drei wegen Mordes verurteilten Angeklagten die Tat fort. Die schwerverletzte und völlig dehydrierte Frau starb wenige Wochen nach ihrer Befreiung durch die Polizei trotz maximalmedizinischer Versorgung an einem nicht mehr abwendbaren Multiorganversagen.

Rechtskraft des Urteils

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig (Beschluss vom 1. Juli 2025 – 2 StR 429/24).

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