Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen GKV-Gesetz zurück

Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt

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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. die Karlsruher Richter teilten dies am Donnerstag mit.

Hintergrund der eilanträge

Die Antragsteller, Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke), sahen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt. Sie kritisierten, dass umfangreiche Änderungsanträge mit zu wenig Vorbereitungszeit vorgelegt worden seien. Ziel war es, die für Freitag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im bundestag zu verhindern.

Kritik am Gesetzgebungsverfahren

dahmen äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Ein 279 Seiten umfassender Änderungsantrag sei erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden. Dahmen kritisierte, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen unter diesen Bedingungen nicht verantwortungsvoll geprüft werden könne.

Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik zurück. Es erklärte, der Änderungsantrag habe den Abgeordneten inoffiziell seit Sonntagabend vorgelegen. Eine Verzögerung des gesetzes sei organisatorisch verkraftbar,solange es vor der nächsten Sitzung des GKV-Schätzerkreises im Herbst verabschiedet werde.

Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Der Zeitplan hängt nun maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Der Bundesrat könnte den zeitplan noch beeinflussen, da die Länder einer Verkürzung der Beratungsfrist zustimmen müssen.

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