In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nach informationen der „welt“ beschäftigen sich mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete mit der frage, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen.Bislang gilt in Deutschland die sogenannte „Nein heißt nein“-Regelung. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer person.Das von Befürwortern geforderte „Nur ja heißt ja“-Modell würde stärker auf das Einverständnis des Gegenübers abstellen. Es wird bislang vor allem von SPD, Linken und Grünen gefordert.
Debatte in der Union
Standpunkte und Anstoß zur Diskussion
Der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz sagte der „Welt“, 2016 sei die Einführung des „Nein heißt nein“-Modells ein großer Fortschritt gewesen. Zehn Jahre später stelle sich die Frage, ob man dabei stehen bleiben sollte. Andere Staaten wie Frankreich, Italien oder Schweden hätten inzwischen das sogenannte Konsensmodell eingeführt. Wer sich einem anderen Menschen sexuell nähere, trage seitdem die Verantwortung dafür, sich zu vergewissern, dass dies gewünscht sei. Der Straftatbestand werde damit konsequent vom schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung gedacht, sagte Preisendanz. Das sei kein „linkes Gedöns“, sondern ein wichtiges Zeichen des Rechtsstaats.
Begründungen für eine mögliche Reform
Konservative Argumentation
Preisendanz warb ausdrücklich für eine konservative Begründung einer möglichen Reform. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass in den letzten Jahren „viele junge Männer aus patriarchalisch geprägten Ländern nach Deutschland“ gekommen seien. Diese stammten aus Gesellschaften mit „teilweise anderen Vorstellungen von Gleichberechtigung“. Wer mit „solchen Wertvorstellungen“ nach Deutschland komme, müsse wissen, dass „hier andere Regeln gelten“. Frauen und Männer begegneten sich in Deutschland als „freie und gleichberechtigte Menschen“.
Rechtslage und wahrgenommene Schutzlücke
Problemaufriss durch Erstarrungsreaktion
Preisendanz führte aus,dass es Konstellationen gebe,in denen das geltende Recht an Grenzen stoße. Man wisse mittlerweile, dass Menschen meist nicht mit Kampf oder Flucht auf eine Vergewaltigung reagierten. Viele erstarrten. Sie schrien nicht. Sie stießen den Täter nicht weg, sondern seien völlig passiv und ließen es über sich ergehen. Nach der aktuellen Rechtslage mache sich der Täter dann nicht strafbar, selbst wenn er gewusst habe, dass sein Opfer die sexuellen Handlungen nicht wolle, so Preisendanz. „Warum sollte man diese Schutzlücke nicht schließen?“
Innerparteiliche Reaktionen
Mehrheitsverhältnisse und Kritik
Nach Informationen der „Welt“ zeigen sich auch andere Unionspolitiker bereit für eine reform. Sie äußern sich bislang allerdings nicht öffentlich. Zugleich gebe es weiterhin Kritiker in der Fraktion. Diese bezweifelten, dass das geltende Recht derzeit größere Schutzlücken aufweise.



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