Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest hat ein Berufungsgericht die Haftstrafe für die non-binäre deutsche Person Maja T. von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. war im Februar wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.
Details des Urteils
Anklage und Strafmaß
Das Berufungsgericht reduzierte die Haftstrafe von acht auf sieben Jahre. Die Verurteilung erfolgte wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Hintergrund
Budapest-Komplex
Der Prozess gehört zum sogenannten Budapest-Komplex. es geht um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten „Tages der Ehre“ in Budapest im Februar 2023.
Haftbefehl und Auslieferung
Ungarn erließ im November 2023 einen europäischen Haftbefehl gegen T. Die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.



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