Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T. um ein Jahr

Gefängnis (Archiv)

In Budapest verringerte ein Berufungsgericht im Prozess wegen Gewalt gegen Rechtsextreme die Haftstrafe von Maja T. von 8 auf 7 Jahre. <h3>Urteil</h3>

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Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest hat ein Berufungsgericht die Haftstrafe für die non-binäre deutsche Person Maja T. von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. war im Februar wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden.

Details des Urteils

Anklage und Strafmaß

Das Berufungsgericht reduzierte die Haftstrafe von acht auf sieben Jahre. Die Verurteilung erfolgte wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Hintergrund

Budapest-Komplex

Der Prozess gehört zum sogenannten Budapest-Komplex. es geht um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten „Tages der Ehre“ in Budapest im Februar 2023.

Haftbefehl und Auslieferung

Ungarn erließ im November 2023 einen europäischen Haftbefehl gegen T. Die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.

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