Städte- und Gemeindebund will „Überforderungsschutz“ für Kommunen

Ralph Spiegler am 11.11.2025

Der Städte- und Gemeindebund fordert einen Überforderungsschutz für Kommunen und stellt dazu ein Rechtsgutachten vor

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Städte- und Gemeindebund fordert Überforderungsschutz für Kommunen

Rechtsgutachten zur kommunalen Finanzierung vorgestellt

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat am Dienstag ein Rechtsgutachten zur Finanzierung der Kommunen präsentiert. Das Gutachten wurde von Peter Müller, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und früherer Ministerpräsident des Saarlands (CDU), erstellt. Es kommt zu dem ergebnis, dass Kommunen verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung besitzen und durch Bund und Länder nicht überfordert werden dürfen.

Wachsende Aufgaben und finanzielle Belastung

Angesichts zunehmender Aufgaben und steigender finanzieller Belastungen fordert der DStGB eine klare und verlässliche rechtliche Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Nach Angaben des Verbandes sind derzeit nahezu alle Kommunen in deutschland von einer schleichenden Überforderung betroffen. Der sogenannte Überforderungsschutz greife nicht ausreichend. In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Ausgaben für soziale Leistungen mehr als verdoppelt und lagen zuletzt bei rund 80 Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig sind die Kommunen mit etwa 70 Prozent der Aufgaben betraut, erhalten jedoch nur knapp 15 Prozent der Einnahmen.

Forderungen an die Länder

DStGB-Präsident Ralph Spiegler betonte, die Länder seien verpflichtet, die Gemeinden finanziell mindestens so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Der Träger kommunaler Selbstverwaltungshoheit müsse mehr sein als ein ausführendes Organ einer anderen staatlichen Ebene.Die Verpflichtung der Länder, den Kommunen eine freie Spitze zur gestaltung zur Verfügung zu stellen, werde derzeit nicht erfüllt, so Spiegler.

Kritik an fehlender Mittelkompensation

André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, kritisierte, dass die Länder auf die Auslösung der Konnexität auf kreativem Wege verzichteten. Durch die fehlende Mittelkompensation komme es vielerorts zu einer unzumutbaren Einschränkung des rechts auf kommunale selbstverwaltung.

Vorschlag für option Finanzierungswege

Spiegler regte an, angesichts der Vielzahl vom Bund geschaffener Aufgaben und Rechtsansprüche, einen direkten Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen zu schaffen. Es müsse über alternative Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert werden, um den städten und Gemeinden die ausübung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags zu ermöglichen.

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