SPD kritisiert Härtefallregelung beim Familiennachzug
Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte übt die SPD scharfe Kritik an der Härtefallregelung. Die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk deutschland“, dass die Regelung nicht funktioniere. Die zahl der erteilten Härtefall-Visa liege im einstelligen Bereich, was auf restriktive Regelungen zurückzuführen sei.
Unzureichende Härtefallregelung
Nasr bemängelte, dass die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern nicht familienfreundlich seien. Ein Kleinkind könne bis zu fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein, ein größeres Kind sogar zehn Jahre. Dies lasse kaum Raum für Härtefälle. Zudem würden krisen wie in Gaza, die viele Menschen betreffen, nicht ausreichend berücksichtigt.
Wenig erteilte Härtefall-Visa
Nach Angaben der Caritas wurden seit der Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai 4.727 Härtefallanträge von subsidiär Schutzberechtigten gestellt. davon seien 1.022 Anträge geprüft und lediglich sieben Härtefall-Visa erteilt worden. Die Regelung gilt bis Juli 2027.
Zweifel an der rechtmäßigkeit
Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, äußerte Zweifel an der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit der Einschränkung. Der besondere Schutz der Familie sei im Grundgesetz verankert.Es gehe nicht darum, Clans die Einreise zu ermöglichen, sondern lediglich die Kernfamilie zusammenzuführen.
Forderungen an den Bundesinnenminister
Nasr forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf,die Ergebnisse der Einschränkung offenzulegen. Eine Verlängerung der auf zwei Jahre befristeten Aussetzung schloss sie aus. Bereits jetzt müsse mit der Vorbereitung der Anträge begonnen werden, um nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten zu verursachen.
Hintergrund
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die nicht als Asylberechtigte anerkannt sind, denen jedoch wegen Gefahren in ihrem Heimatland ein vorübergehendes Bleiberecht gewährt wird, beispielsweise aufgrund eines Krieges.



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