Schwerdtner kritisiert Bundesregierung nach Rückzug von Brosius-Gersdorf
Nachdem Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Amt der Verfassungsrichterin zurückgezogen hat, hat Linken-Chefin Ines Schwerdtner die Vorgänge um die verschobene Wahl als „Armutszeugnis für die Bundesregierung“ bezeichnet. Die Koalition schaffe es „anscheinend weder in der Bevölkerung noch in ihrem eigenen Laden“, mehrheiten für sich zu gewinnen, sagte Schwerdtner dem Nachrichtenportal „T-Online“ am Donnerstag.
Kritik an Koalition und Forderungen der Linken
Schwerdtner erklärte weiter: „Spahn hat seine Fraktion nicht im Griff und die Sozialdemokraten haben die Durchsetzungskraft eines schlafenden kaninchens.“ Sie äußerte Zweifel daran, dass eine Regierung unter diesen Umständen vier Jahre durchhalten könne. Für künftige Richterwahlen fordert die Linken-Chefin ein Vorschlagsrecht und einen Platz am Tisch für ihre Partei.
Wahlverfahren am Bundesverfassungsgericht
Die 16 Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Vergangenheit führten diese Mehrheitsverhältnisse dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte.
Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat
Seit der Bundestagswahl kommen Union,SPD und Grüne gemeinsam im Bundestag nicht mehr auf eine Zweidrittelmehrheit. Daher benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern zusätzlich die Stimmen der Linken oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl nicht, kann der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Im bundesrat erreichen die Landesregierungen,an denen Union,SPD,Grüne und FDP beteiligt sind,weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.