Kommunen und Länder gegen Sondersteuer für Luxus-Immobilien

Neubaugebiet (Archiv)

Kommunen und Länder lehnen den Vorschlag einer Sondersteuer auf Luxus-Immobilien der Linkspartei als verfassungsrechtlich bedenklich ab

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Kritik an Sondersteuer für Luxus-Immobilien

Der Vorschlag der Linkspartei, eine Sondersteuer auf Luxus-Immobilien einzuführen, stößt in kommunen und Ländern auf Ablehnung.

Bewertung durch Hamburgs Finanzsenator

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) äußerte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass der von der Linkspartei vorgeschlagene erhöhte Steuersatz bei der grunderwerbsteuer für Immobilien ab vier Millionen Euro den Charakter der Grunderwerbsteuer als am verkehrswert ausgerichtete Verkehrsteuer verkenne und verfassungsrechtlich bedenklich sei. Zudem warnte Dressel vor problematischen und willkürlichen Steuersprüngen aufgrund der vorgesehenen Vier-Millionen-Euro-Grenze. Eine Verteuerung der Mieten sei ebenfalls eine mögliche Folge.

stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebunds

Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, äußerte Bedenken gegenüber dem Vorschlag. Er verwies darauf, dass aktuell eine Grundsteuer-reform umgesetzt werde, bei der wertvollere Immobilien bereits eine höhere Grundsteuer zahlen müssten. Berghegger warnte vor juristischen unsicherheiten, die entstehen könnten, wenn für sehr teure Immobilien andere Steuersätze festgelegt würden. Das zugrunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts lasse viele rechtliche Unsicherheiten erwarten.

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