Politik Inland

Klingbeils Haushaltsplanung verstößt wohl gegen Stabilitätsvorgaben

Lars Klingbeil (Archiv)

Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt offenbar formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. <h3>Einl.</h3>

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Einleitung

der Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat zeigt nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“, dass die Finanzplanung der bundesregierung formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern verstößt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Bericht an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt.

Abweichungen von Stabilitätskriterien

Betroffene Jahre und Kriterien

Dem Bericht zufolge kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eins der vier Stabilitätskriterien nicht einhalten.Ab 2028 sollen durchgängig drei der insgesamt vier Kriterien nicht eingehalten werden.

Prüfung durch den Stabilitätsrat

Formell müsste der Stabilitätsrat prüfen, ob der Bund vor einer „Haushaltsnotlage“ steht, wie das Finanzministerium in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund anschließend Sparauflagen machen.

Klingbeils Erklärung und Sonderfaktor

Klingbeil habe nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt,dass seine Finanzplanung für die jahre 2026 bis 2030 „Auffälligkeiten“ aufweist. Als Sonderfaktor nennt sein haus zusätzliche Ausgaben seit 2025 zur Modernisierung der Bundeswehr in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro pro Jahr. Nach dem Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel der Regierung dafür an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden.Damit ist das Vorgehen laut bericht rechtlich einwandfrei. Gleichzeitig beeinflusst es jedoch wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.

EU-Regelung und innerdeutscher Überwachungsprozess

Die EU-Kommission hat eine Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Deutschland macht von dieser Sonderregel Gebrauch. Im innerdeutschen Überwachungsprozess gibt es bislang keine solche Ausnahmeklausel. Eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm sei schlicht vergessen worden. Ergebnis ist laut Bericht,dass Klingbeil mit Brüssel keine Probleme habe,wohl aber mit dem Stabilitätsrat,dem er selbst vorsitzt.

Vorgehen und Zeitplan

Statt den Evaluationsausschuss des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll das hiesige Regelwerk in einem „Expressverfahren“ geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Gelingt das, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3.Dezember beschlossen werden.

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