EU-Kommission legt Leitfaden zur Methanverordnung vor
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen internen leitfaden zur Ahndung von Verstößen gegen die neue Methanverordnung vorgelegt. Laut einem Bericht des „spiegel“ sollen Strafen gegen Öl- und gaskonzerne ausgesetzt, gestreckt oder verschoben werden können, wenn sie die Energieversorgung gefährden könnten.
Flexibilität bei Sanktionen
Sanktionen sollen erst greifen, wenn sich die Lage stabilisiert hat. Auch außerhalb akuter Krisen können Behörden prüfen, ob eine Strafe die Versorgung beeinträchtigen würde.Bußgelder können gestreckt, Strafen ausgesetzt oder auf nach der Heizperiode verschoben werden. Eine Definition für Krisen oder eine zeitliche Begrenzung der Ausnahmen gibt es nicht.
Hintergrund der Methanverordnung
Die Methanverordnung ist seit August 2024 in Kraft.Sie verpflichtet unternehmen, die Methanemissionen entlang der Lieferkette zu messen und zu reduzieren. Dies betrifft auch Firmen in den USA, die Gas nach Europa exportieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Gewinnabschöpfungen und öffentliche Warnungen.
Reaktionen und Kritik
Gaslobbyverbände wie Eurogas hatten Ausnahmen gefordert. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) bezeichnete die Verordnung als mögliches Hindernis für Gaslieferungen. Auch die trump-Regierung hatte eine Abschwächung gefordert. Die EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne) kritisierte das Non-Paper als „fatales Signal gegenüber dem Druck aus den USA“. Das Dokument ist rechtlich nicht bindend, könnte aber zu verbindlichen Leitlinien führen.



Schreibe einen Kommentar