Kabinett beschließt Reform des Heizungsgesetzes

Verena Hubertz und Katherina Reiche am 13.05.2026

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet

Gevita Tagesresidenz

Reform des Heizungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des heizungsgesetzes verabschiedet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina reiche (CDU) betonte, man setze auf „Vernunft, Freiheit und Tempo statt verbote“.

Mieterschutz im Fokus

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass der Mieterschutz bei der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes eine zentrale Rolle spielen werde. Eigentümer sollen mehr Wahlfreiheit beim Einbau neuer Heizungen erhalten,jedoch nicht auf Kosten der Mieter. Vermieter, die sich für fossile Heizungen entscheiden, müssen sich an den heizkosten beteiligen, um Mieter vor hohen Kosten zu schützen.

Änderungen bei erneuerbaren Energien

Die Vorschrift, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Auch nach 2045 sollen Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz Klimaneutralität bis 2045 fordert.

Biogas- und Kraftstoffquoten

Die Regierung plant eine Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe. Der Anteil soll von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 steigen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) prognostizierte, dass die Mehrbelastung für Mieter bei einer Gasheizung im Jahr 2025 monatlich 55 Euro betragen könnte, bis 2045 auf 272 Euro steigend. Vermieter sollen bei neuen Gas- oder Ölheizungen die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Bio-Kraftstoffe tragen, jedoch nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent.

Kritik und Forderungen

Umweltverbände bezweifeln, dass die geplante Quote ausreicht, um die CO2-Sektorziele im Gebäudebereich zu erreichen. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die Kostenaufteilung. Der Mieterbund begrüßte die geplante Kostenaufteilung, fordert jedoch Nachbesserungen, um Mieter bei höheren Biogasanteilen nicht allein zu belasten.

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