Kabinett beschließt am Mittwoch höhere Beiträge für Gutverdiener

Bärbel Bas und Friedrich Merz (Archiv)

Das Bundeskabinett beschließt am Mittwoch höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener bei Kranken- und Rentenversicherung ab Januar

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Höhere beiträge für Gutverdiener ab Januar

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen

Für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen steigen ab Januar die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung. Die Bundesregierung wird in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch ohne weitere Aussprache die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen.

Neue Grenzwerte für Renten- und Krankenversicherung

Ab Januar werden die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8.450 Euro erhoben. Bislang lag die Grenze bei 8.050 Euro. Diese Änderung betrifft rund 2,1 Millionen Angestellte. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Dadurch zahlen etwa 5,5 Millionen Beschäftigte höhere Abgaben.

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