Höhere beiträge für Gutverdiener ab Januar
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen
Für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen steigen ab Januar die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung. Die Bundesregierung wird in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch ohne weitere Aussprache die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen.
Neue Grenzwerte für Renten- und Krankenversicherung
Ab Januar werden die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8.450 Euro erhoben. Bislang lag die Grenze bei 8.050 Euro. Diese Änderung betrifft rund 2,1 Millionen Angestellte. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Dadurch zahlen etwa 5,5 Millionen Beschäftigte höhere Abgaben.