präzisierung des Strafgesetzbuchs
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, das Strafgesetzbuch im Hinblick auf „Femizide“ und geschlechtsspezifische Tötungen zu präzisieren. Der Mord-Paragraf soll erweitert werden.
Änderungen im Gesetz
Laut Hubig soll deutlich gemacht werden, dass Tötungen aus der Motivation heraus, dass das Opfer eine Frau ist, als Mord verurteilt werden können, wenn alle anderen Einzelheiten passen.“Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.
Aktuelle Rechtslage und geplante Klarstellung
Nach geltendem Recht kann die Tötung einer Frau aus Besitzdenken bereits als Mord strafbar sein. Dennoch gibt es in der Rechtsprechung Entscheidungen, bei denen Eifersucht als mildernder Umstand gewertet wird, was zu einer verurteilung wegen Totschlags führen kann. Hubig betont, dass dies durch eine Klarstellung im gesetz geändert werden soll, sodass auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden können.
Auswirkungen auf das Strafmaß
Die geplante Änderung würde auch das Strafmaß beeinflussen. Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Bei Totschlag hingegen sind begrenzte Strafen, etwa auf zehn bis zwölf Jahre, vorgesehen, nach denen eine Entlassung erfolgen kann.



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