Bundeskabinett berät über Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung
Das Bundeskabinett diskutiert heute über einen Gesetzentwurf zur Einführung der IP-Adressspeicherung und zur Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Verpflichtung für Internetanbieter, die IP-Adressen ihrer Kunden jeweils für drei Monate zu speichern. Dies soll die Aufklärung von Straftaten im Internet erleichtern und digitale Spuren sichern.
aussagen von Bundesinnenminister Dobrindt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte gegenüber der „Welt“, dass Kriminelle die Anonymität im Netz systematisch missbraucht hätten, etwa bei Kindesmissbrauchsdarstellungen, Fake-Shops, Terror und organisierter Kriminalität. Mit der IP-Adressenspeicherung sollen Täter sichtbar gemacht und kriminelle Netze zerschlagen werden. Dobrindt betonte, dass damit eine gefährliche Lücke geschlossen und den Sicherheitsbehörden die nötige Schlagkraft im digitalen Raum gegeben werde.
Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Der Gesetzentwurf sieht auch erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei vor.Mit dem Instrument der „Sicherungsanordnung“ kann die Behörde im Bereich der Gefahrenabwehr die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, auch wenn die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen. Zudem sollen Funkzellenabfragen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung wieder möglich werden.



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