Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten ein. Dies erklärte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Hamburg.
schließung von Gesetzeslücken
Hubig betonte die Notwendigkeit, weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt zu schließen. Ein Schwerpunkt sei der verbesserte Schutz vor verbaler sexueller Belästigung, der vor allem junge Frauen betreffe. Zudem arbeite man an einer Anpassung des Mordparagrafen, um Femizide konsequent als Mord zu bestrafen.
Verlängerung der Verjährungsfrist
Ein weiterer Punkt ist die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei laut Hubig zu kurz. Sie halte eine Frist von 20 Jahren für angemessen, wie bei vergleichbar schweren Verbrechen.
Prinzip „Nur Ja heißt Ja“
Die Ministerin unterstützt zudem die Umstellung vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ bei Fällen sexueller Gewalt. Sie befürwortet eine Regelung, die die sexuelle Selbstbestimmung konsequent schützt. Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und kein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Regelung bereits erfolgreich eingeführt.



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