kritik an Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen Kritik an geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gewandt. Bei der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag betonte sie, dass der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des IFG erhalten bleiben solle.
Geplante Reformen
Der Koalitionsvertrag sieht eine reform des IFG vor, die den Bürgern zugutekommen und das Gesetz effektiver machen soll. Hubig wies spekulationen über mögliche hohe Gebühren für IFG-Anfragen zurück. Solche Überlegungen seien unbegründet.
Prüfung des gesetzentwurfs
Ein Gesetzentwurf des zuständigen Ressorts werde innerhalb der Bundesregierung geprüft. hubig zeigte sich überzeugt, dass die Transparenz der Regierung auch künftig gewährleistet bleibe.
Geplante Änderungen und Reaktionen
Laut den Plänen des Koalitionsausschusses sollen IFG-anfragen künftig nur noch von Privatpersonen mit nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ gestellt werden können. Organisationen und Medienunternehmen wären ausgeschlossen. Der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro soll entfallen, stattdessen sollen Gebühren „kostendeckend“ erhoben werden. Die Regierung begründet dies mit Bürokratieabbau und dem Schutz kritischer Infrastruktur. Zahlreiche Organisationen und Medien kritisieren die Pläne als „Angriff auf die Pressefreiheit“.



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