Bundesjustizministerin fordert neue Regelung im Sexualstrafrecht
Bundesjustizministerin Stefanie hubig (SPD) setzt sich für die Einführung der Regelung „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ein. Diese soll für alle Altersgruppen gelten. „Wir brauchen eine Regelung nach dem Prinzip ‚Nur Ja heißt Ja'“, erklärte Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“.
Aktuelle Rechtslage und Kritik
Derzeit gilt in Deutschland das Modell „Nein heißt Nein“. Laut Hubig schützt dies die sexuelle Selbstbestimmung nicht ausreichend. Besonders in Fällen, in denen opfer in eine Schockstarre verfallen und ihren willen nicht artikulieren können, sei eine Änderung notwendig. die „Nur Ja heißt Ja“-Regelung könne hier einen entscheidenden Unterschied machen.
Geplante Umsetzung und EU-Richtlinie
Auf die Frage nach dem Zeitplan verwies Hubig auf laufende gespräche in der Bundesregierung. Sie betonte, dass bereits an einem konkreten Regelungsvorschlag gearbeitet werde. Für Jugendliche soll „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall eingeführt werden, wie es eine EU-Richtlinie vorsieht, die von der Bundesregierung unterstützt wird. Hubig plädiert dafür, die Regelung auch auf Erwachsene auszuweiten, da dies ein notwendiger Schritt sei. Eine Mehrheit im Bundesrat stehe ebenfalls hinter diesem Vorhaben.



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