Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeils (SPD) vorgeschlagene bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen Hürden zu scheitern.Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wäre für eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, berichtet die „Neue Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Mittwochausgaben).
Verfassungsrechtliche Hürden
Zuständigkeit von Bund und Ländern
Hintergrund ist die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Für das Wohnungswesen sind grundsätzlich die Länder verantwortlich. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, der Bund könne diese Kompetenz nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen. Auch die Gründung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft ändere daran nichts.
Infolge der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber „ausdrücklich dafür entschieden“, die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den Ländern zuzuweisen. „Wenn der Bund die Materie wieder an sich ziehen wollte“, bedürfe es „einer Verfassungsänderung“, heißt es im Gutachten.
Erforderliche Mehrheiten
Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Neben den Stimmen der Regierungsfraktionen wären damit weitere Stimmen aus der Opposition, etwa von Linken oder AfD, erforderlich. Gegenüber beiden Parteien hat die Unionsfraktion allerdings einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Auch die Länder müssten der Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Dem Gutachten zufolge kann der Bund bereits jetzt Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren.
Politische Reaktionen
Die Linke fordert eine Bundeswohnungsbaugesellschaft seit Langem. Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses, kritisierte die bisherigen Möglichkeiten des Bundes. „Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen“, sagte Lay. „Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft,die Wohnungen baut und nicht Kasernen.“
Die Linke fordert zudem, dass eine solche Gesellschaft nicht privaten, profitorientierten Interessen diene. „Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten“, sagte Lay.
Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium auf Anfrage offen. Wegen laufender abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wolle man sich dazu derzeit nicht äußern, sagte ein Sprecher.







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