Grünen-Basis droht Niederlage vor Gericht
Die Grünen-Basis steht im Streit um eine bedeutende Parteireform vor einer möglichen Niederlage vor dem Landgericht Berlin. Einem Antrag auf einstweilige Verfügung stehen laut einem Schreiben des Gerichts erhebliche Bedenken entgegen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das Gericht empfiehlt der Grünen-Basis, den antrag zurückzunehmen.
Hintergrund des Verfahrens
Mehr als 130 Mitglieder der Grünen hatten sich gegen die Reform gestellt und die Parteispitze vor Gericht gezogen. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde,können beide Seiten weiterhin argumente einbringen.Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass die geplante Abstimmung stattfinden kann.
Urabstimmung der Parteimitglieder
Ab dem 9. Juni sind rund 180.000 Parteimitglieder der Grünen zur Urabstimmung aufgerufen. Das Gericht sieht keine Gründe,das Votum im Vorfeld zu unterbinden. Ein späteres Vorgehen bleibt möglich, da Kritiker gegen das Ergebnis vorgehen könnten, wenn es vorliegt. Das Ergebnis wird Anfang Juli erwartet.
Verhärtete Fronten und Kritik
Die Fronten im Streit um die parteireform verhärten sich weiter. Vertreter der 130 Basis- und Gründungsmitglieder sehen die Gefahr irreversibler Schäden und fordern vorbeugenden Rechtsschutz. Nachträglicher Rechtsschutz sei unzureichend, da organisatorische Entscheidungen auf Grundlage einer möglicherweise rechtswidrigen Satzung getroffen würden.Klemens Griesehop, ein Vertreter der Basis, äußerte Bedenken gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Geplante Reformen und Kritik der Basis
Die Parteispitze strebt höhere Mindestquoren für Basisanträge an,um die Anzahl der Anträge auf Parteitagen zu reduzieren. Dies soll Entscheidungen beschleunigen und Parteitage effizienter gestalten. Die Basis kritisiert einen Verlust an Basisdemokratie und plant, bei einer Niederlage im Eilverfahren nach der Abstimmung gegen die Reform vorzugehen.



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