Kritik an Gesetzesvorhaben zum Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung
Rechtsexperten üben Kritik an einem Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das vorsieht, Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem vorhaben „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“.
Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt.“
Geplante Regelung zu Volksverhetzung und Wählbarkeit
Entzug der Wählbarkeit und öffentlicher Ämter
Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.
Verfassungsrechtliche und praktische Bedenken
Kritik von Verfassungs- und Strafrechtsexperten
Elisa Hoven,rechtsprofessorin und Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof,bezeichnet den Entwurf als „falsches Signal in einer demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei und dem Gericht damit viel ermessensspielraum lasse.
Hoven sagte: „wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“
Unterstützung aus der Innenpolitik
Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört der hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem „Spiegel“.










