Kein Vorschlagsrecht für die Linke bei Verfassungsrichterwahl
kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen,der Linkspartei ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Richter am Bundesverfassungsgericht einzuräumen. Dies gelte auch im Gegenzug dafür, dass die Linke den Richter-Vorschlägen von CDU/CSU und SPD im Bundestag zu einer Zweidrittelmehrheit verhilft. „Das kann ich mir nicht vorstellen“, sagte Frei dem TV-Sender „Welt“.
alternative Regelung bei fehlender Zweidrittelmehrheit
Frei verwies darauf, dass für den Fall, dass im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit für die Wahl eines Richters zustande komme, eine Alternative vorgesehen sei. „Dann haben wir eine Regelung geschaffen, wonach das Besetzungsrecht auf die jeweils andere Kammer, in diesem Fall auf den Bundesrat, übergehen kann“, erklärte der Kanzleramtschef. Er betonte,dass es nicht zwingend eine Lösung im Bundestag geben müsse,auch wenn diese angestrebt werde.
Zuversicht bei der Besetzung der Richterstellen
Thorsten Frei äußerte die Erwartung, dass Union und SPD eine Einigung über die Besetzung der drei freiwerdenden Richterstellen am Bundesverfassungsgericht erzielen werden. „ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden“, sagte er. Eine Sondersitzung des Bundestags im Sommer werde dafür nicht notwendig sein. frei betonte, dass Kompromissbereitschaft erforderlich sei: „Klar ist, man muss sich aufeinander zubewegen. Und das bedeutet, dass man eben von Maximalpositionen runterkommen muss.“