Öl-Vorkommen vor Usedom teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet

Grenze zwischen Deutschland und Polen (Archiv)

<h3>Öl-Vorkommen vor Usedom teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet</h3> Der kanadische Konzern CEP hat vor der polnischen Ostseeküste ein bedeutendes Öl-Vorkommen entdeckt. Nach Angaben des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommerns, Wolfgang Blank, befindet sich die Lagerstätte teilweise auch auf deutschem Hoheitsgebiet

Anzeige Kommpower

Öl-Fund vor Usedom betrifft deutsches Hoheitsgebiet

Der kanadische Konzern CEP hat vor der polnischen Ostseeküste ein bedeutendes Öl-Vorkommen entdeckt, das offenbar teilweise auch auf deutschem Hoheitsgebiet liegt. Nach Angaben des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommerns, Wolfgang Blank, befindet sich die Lagerstätte im Hoheitsgebiet beider Länder. Es sei davon auszugehen, dass es sich bei dem Ölfeld um die zu DDR-zeiten erbohrte Lagerstätte Heringsdorf handelt.

Größe des Vorkommens übertrifft bisherige deutsche Offshore-Funde

CEP hat Öl- und Gasvorkommen in einem Umfang von 200 Millionen Barrel erdöl-Äquivalenten gefunden. Dieses Volumen übersteigt das des größten deutschen Offshore-Ölfeldes Mittelplate in der Nordsee.

Bergrechte und weitere Planungen

Die Bergrechte für die Lagerstätte Heringsdorf auf deutscher Seite liegen laut Ministerium bei der Neptun Energy deutschland GmbH. Über aktuelle Planungen im Zusammenhang mit den polnischen Erkundungen liegen dem Ministerium keine Informationen vor.

Regelungen bei grenzüberschreitenden Lagerstätten

Sollte Polen eine grenzüberschreitende Energielagerstätte nutzen, könnte Deutschland einen Anspruch auf Beteiligung geltend machen. Es gibt bereits präzedenzfälle, wie das Gasfeld in der Nordsee bei Borkum, das vom niederländischen Energiekonzern One Dyas erschlossen wurde und sich ebenfalls auf deutsches Hoheitsgebiet erstreckt. Deutschland erhält daraus einen Teil der Einnahmen.

Unitarisierungsabkommen als Grundlage

Die Zusammenarbeit bei solchen grenzüberschreitenden Lagerstätten wird durch sogenannte Unitarisierungsabkommen geregelt.Ein entsprechender vertrag zwischen den Regierungen in Den Haag und berlin wurde Anfang Juli unterzeichnet. Das Abkommen regelt unter anderem das Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der Vorkommen,die Besteuerung sowie die Erhebung von Förderabgaben,die für den deutschen Teil an den niedersächsischen Fiskus gehen würden.

Artikel teilen


Anzeige Kommpower

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen