Expertin: US-Vorgehen in Straße von Hormus verletzt Völkerrecht

Weißes Haus (Archiv)
Gevita Tagesresidenz

Die Seeblockade der USA in der Straße von Hormus ist laut der Völkerrechtlerin Nele Matz-Lück "klar völkerrechtswidrig", wenn sie auch neutrale Schifffahrt betrifft

Völkerrechtliche Bewertung der US-Seeblockade in der Straße von Hormus

Die von den USA betriebene Seeblockade in ‌der Straße ‌von Hormus wird von der Völkerrechtlerin Nele Matz-Lück als „klar völkerrechtswidrig“ eingestuft, wenn sie auch neutrale Schifffahrt betrifft. Dies ⁢sagte Matz-Lück dem „Handelsblatt“.

widerspruch zur Waffenruhe

Matz-Lück betonte, dass die Blockade ‍im Widerspruch zur zuletzt vereinbarten Waffenruhe mit dem Iran stehe ‍und faktisch einer Wiederaufnahme ⁢der Kriegshandlungen gleichkomme.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich könne eine auf iranische Häfen bezogene Blockade im Rahmen des‌ Kriegsrechts zulässig sein,müsse jedoch verhältnismäßig bleiben und dürfe humanitäre Lieferungen nicht behindern. Maßnahmen ⁢wie das stoppen von Schiffen, die Gebühren an den Iran gezahlt haben, seien „klar völkerrechtswidrig“ und ⁣nicht vom Seekriegsrecht gedeckt,⁣ so Matz-Lück.

Politische⁤ und rechtliche Risiken

Die Expertin ⁢bewertet das Vorgehen der USA als politisch riskant und rechtlich fragwürdig. Es deute auf eine abkehr von den Prinzipien ⁢der freien ⁢schifffahrt hin und könne andere Staaten zu ähnlichen Maßnahmen verleiten, was ‍das Fundament der internationalen​ Seerechtsordnung gefährde.

Kritik an US-Rhetorik

Scharfe Kritik äußerte⁤ Matz-Lück auch an der US-Rhetorik. Begriffe wie „ökonomischer Terrorismus“, die von US-Vizepräsident J.D. Vance verwendet‌ wurden, seien rechtlich‍ nicht ​definiert und ausdruck „imperialer Machtrhetorik“. Dies unterstreiche eine Abkehr von völkerrechtlichen Maßstäben hin zu machtgetriebenem ⁤Handeln.


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