Völkerrechtliche Bewertung der US-Seeblockade in der Straße von Hormus
Die von den USA betriebene Seeblockade in der Straße von Hormus wird von der Völkerrechtlerin Nele Matz-Lück als „klar völkerrechtswidrig“ eingestuft, wenn sie auch neutrale Schifffahrt betrifft. Dies sagte Matz-Lück dem „Handelsblatt“.
widerspruch zur Waffenruhe
Matz-Lück betonte, dass die Blockade im Widerspruch zur zuletzt vereinbarten Waffenruhe mit dem Iran stehe und faktisch einer Wiederaufnahme der Kriegshandlungen gleichkomme.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich könne eine auf iranische Häfen bezogene Blockade im Rahmen des Kriegsrechts zulässig sein,müsse jedoch verhältnismäßig bleiben und dürfe humanitäre Lieferungen nicht behindern. Maßnahmen wie das stoppen von Schiffen, die Gebühren an den Iran gezahlt haben, seien „klar völkerrechtswidrig“ und nicht vom Seekriegsrecht gedeckt, so Matz-Lück.
Politische und rechtliche Risiken
Die Expertin bewertet das Vorgehen der USA als politisch riskant und rechtlich fragwürdig. Es deute auf eine abkehr von den Prinzipien der freien schifffahrt hin und könne andere Staaten zu ähnlichen Maßnahmen verleiten, was das Fundament der internationalen Seerechtsordnung gefährde.
Kritik an US-Rhetorik
Scharfe Kritik äußerte Matz-Lück auch an der US-Rhetorik. Begriffe wie „ökonomischer Terrorismus“, die von US-Vizepräsident J.D. Vance verwendet wurden, seien rechtlich nicht definiert und ausdruck „imperialer Machtrhetorik“. Dies unterstreiche eine Abkehr von völkerrechtlichen Maßstäben hin zu machtgetriebenem Handeln.


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