Deutschland erzielt Rücknahmeabkommen mit Griechenland und Italien
Deutschland, Griechenland und Italien haben sich grundsätzlich auf die verstärkte Rücknahme bestimmter Asylbewerber ab Juni 2026 verständigt.nach Informationen der „Bild“-Zeitung sollen Migranten, die zuvor in griechenland oder Italien einen asylantrag gestellt oder dort registriert wurden und anschließend nach Deutschland weiterreisten, wieder in diese Staaten zurückgeführt werden.
Vereinbarungen beim Treffen der EU-Innenminister
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erzielte die Absprachen nach Angaben der „Bild“ am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Brüssel mit seinen Amtskollegen aus Griechenland und Italien. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte die entsprechenden Vereinbarungen auf Anfrage.
Dublin-Fälle und bisherige Rückführungspraxis
Definition der betroffenen Fälle
Die Rücknahme betrifft sogenannte Dublin-Fälle. Dabei handelt es sich um Asylsuchende, die zunächst in Griechenland oder Italien registriert wurden und anschließend nach Deutschland weitergereist sind. In diesen Fällen ist nach der Dublin-Regelung grundsätzlich der Staat für das Asylverfahren zuständig, in dem die erste Registrierung erfolgt ist.
Einschränkungen in den vergangenen Jahren
Griechenland und Italien hatten Rückführungen in diesen Fällen in den vergangenen Jahren weitgehend verweigert oder waren aufgrund rechtlicher Hürden nicht verpflichtet, sie zu akzeptieren. Dies hatte dazu geführt,dass eine Rücküberstellung regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt möglich war.
Bezug zum europäischen asyl- und Migrationspakt
Dobrindt bezeichnete die Einigung gegenüber der „Bild“ als „echten Meilenstein“ bei der Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspaktes.Dieses Regelwerk soll 2026 in Kraft treten. Ziel der absprachen sei es demnach, die illegale Migration einzudämmen und die Funktionsfähigkeit des EU-Asylsystems zu stärken. Deutschland sei „Motor bei der Verschärfung der europäischen Migrationspolitik“, sagte Dobrindt der Zeitung.
Entlastung für Griechenland und Italien
Außengrenzschutz und Rückführungen
Im Gegenzug sollen Griechenland und Italien nach Angaben des Bundesinnenministeriums durch einen verstärkten Schutz der EU-Außengrenzen und effizientere Rückführungen entlastet werden. damit sollen die beiden südlichen Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Migration über das Mittelmeer unterstützt werden.
Deutschland soll zudem bis Mitte 2027 von Verpflichtungen im Rahmen des EU-Solidaritätsmechanismus ausgenommen werden. Athen und Rom erkennen demnach an,dass Deutschland in den vergangenen jahren einen erheblichen Teil an Migranten aufgenommen hat. Diese bisherige Aufnahmebereitschaft könne auf künftige Solidaritätsverpflichtungen angerechnet werden.
Einordnung in aktuelle Asyl- und Migrationspolitik
Die Vereinbarungen stehen im Zusammenhang mit nationalen und europäischen Verschärfungen in der asyl- und Migrationspolitik. Dazu zählen strengere Grenzkontrollen und Änderungen im Asylregime einzelner EU-Mitgliedstaaten. dobrindt erklärte der „Bild“: „Die illegale Migration hat in den vergangenen zehn Jahren Europa in Unordnung gebracht. Wir bringen nun wieder Ordnung in die europäische Migrationspolitik.“











