Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz bleibt bestehen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält trotz eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fest. Das Gericht hatte entschieden, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann.
Stellungnahme von Dobrindt
Dobrindt erklärte gegenüber dem Nachrichtensender „Welt“, dass der Beschluss deutlich mache, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische grundordnung richten. Diese seien jedoch nicht gesamtprägend für die Partei. Daher bleibe die AfD ein Beobachtungsfall.
Verfahren und Analyze
Der Minister betonte,dass das Hauptsacheverfahren vom Verfassungsschutz begleitet werden müsse. Der Verfassungsschutz werde seinen Vortrag im Hauptsacheverfahren fortsetzen. Für das Vorgehen der einzelnen Länder ergebe sich vorerst kein veränderter Handlungsbedarf. Der Beschluss müsse genau analysiert werden, wobei das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Verantwortung trage. Auswirkungen auf die Landesverbände der AfD gebe es nicht.











