Datenschutzbeauftragte: Verzicht auf Gesichtsscans auch „Chance“

Louisa Specht-Riemenschneider am 06.05.2026

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert Gesichtserkennungstechnologien als fehleranfällig und datenschutzrechtlich kritisch

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Kritik an Gesichtserkennungstechnologien

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien kritisiert. Sie äußerte sich am Mittwoch in Berlin gegenüber der dts Nachrichtenagentur.

Fehleranfälligkeit und Datenschutzbedenken

Specht-Riemenschneider bezeichnete die Methoden als „fehleranfällig“ und „datenschutzrechtlich ganz ganz kritisch zu bewerten“. Sie betonte die Notwendigkeit, „datensparsame“ Alternativen zu entwickeln, die sicherer und weniger invasiv sind.

Chancen durch datensparsame Alternativen

In der Entwicklung solcher Alternativen sieht Specht-Riemenschneider eine Chance. Sie hofft auf die Entwicklung datensparsamer Methoden zur Altersverifikation und Identitätsprüfung. Wichtig sei es,biometrische Daten nicht unnötig zu sammeln und zu verarbeiten,um die privatsphäre der Nutzer zu schützen.

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