Bundesregierung lehnt Rauchverbot im Auto ab
Die Bundesregierung spricht sich gegen ein von den Bundesländern gefordertes Rauchverbot im auto aus, wenn schwangere und Kinder anwesend sind. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ bestehen aus Sicht von bundesgesundheitsministerin nina Warken (CDU) verfassungsrechtliche Bedenken. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die vom Kabinett beschlossen wurde.
Verfassungsrechtliche Bedenken
In der Stellungnahme heißt es, ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen werde begrüßt. Die Bundesregierung lege bei ihren Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des tabakkonsums und des Passivrauchens einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche. Bereits im Jahr 2022 habe die Bundesregierung verfassungsrechtliche Zweifel geäußert, als der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erstmals eingebracht wurde. Diese Einschätzung vertrete die Bundesregierung weiterhin.
Möglichkeiten der Länder
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Länder prüfen könnten, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen.
Beschluss des bundesrates
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht vor, das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen ausdrücklich zu untersagen, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. Bei einem Verstoß sollte ein Bußgeld zwischen 500 und 3.000 Euro verhängt werden.

