Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs

Flüchtlinge in einer `Zeltstadt` (Archiv)

Bundeskabinett beschließt vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland

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Bundeskabinett beschließt Aussetzung⁤ des Familiennachzugs

Das Bundeskabinett hat⁢ am Mittwoch die vorübergehende ⁤Aussetzung ⁢des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Wie das innenministerium​ mitteilte, ⁤sieht der Gesetzentwurf vor,⁤ dass nach ‌Inkrafttreten für zwei ‌Jahre‍ kein Familiennachzug mehr gewährt wird. Ausnahmen gelten weiterhin für Härtefälle. ‌Zudem wird⁤ mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Begrenzung erneut in das ⁣Aufenthaltsgesetz aufgenommen.

Ende der „Turbo-Einbürgerung“ beschlossen

Darüber hinaus ⁤verabschiedete das Kabinett den Entwurf eines Sechsten Gesetzes ⁤zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Damit endet die sogenannte „turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren Aufenthalt ⁤in Deutschland. Künftig gilt‌ für eine Einbürgerung grundsätzlich eine voraufenthaltszeit ⁢von mindestens fünf Jahren.

Innenminister Dobrindt betont Ziel⁣ der Migrationsbegrenzung

Bundesinnenminister Alexander⁣ Dobrindt (CSU)⁣ erklärte zu den Beschlüssen,‍ diese dienten der Reduzierung illegaler Migration.Ziel sei es, Pull-Faktoren zu ⁣senken ⁢und mehr Ordnung​ in das Migrationsgeschehen⁢ zu bringen. Dabei solle gleichermaßen ⁢dem Leitsatz von ⁣Humanität und Ordnung Rechnung ⁣getragen werden.

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